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Garantierter Schutz vor Hitze und Flammen

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl geprüfter Brandschutztüren namhafter Hersteller wie z. B. Teckentrup.

Brandschutztüren

Im Brandfall ist das oberste Gebot, Menschen vor Hitze und Flammen zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Unsere Feuerschutztüren garantieren die vom Gesetzgeber geforderten Bestandszeiten und werden zugleich auch in puncto Ästhetik und Einbruchsicherheit höchsten Ansprüchen gerecht. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Brandschutztüren nach EN 1634-1

Ihnen fehlt eine Brandschutztür, um Ihren Gebäudekomplex entsprechend der gängigen Sicherheitsvorschriften und Ihren persönlichen Ansprüchen auszustatten? Dann überzeugen Sie sich von unserem Sortiment an feuerhemmenden Türen und finden Sie eine in Funktionsweise, Größe und Design perfekt zu Ihrem Gebäude passende Feuerschutztür. Vorbeugen und Eindämmen: So lauten die beiden Schlagworte optimalen Feuerschutzes. Auf dem Gebiet des baulichen Brandschutzes ist Teckentrup seit Jahrzehnten ein kompetenter Partner. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und investieren Sie mit der Anschaffung einer Feuerschutztür in Ihre Sicherheit!

In Gebäudekomplexen - insbesondere im industriellen Bereich - kann die Entstehung von Bränden nie vollständig ausgeschlossen werden. Daher gilt es, mit feuerhemmenden Türen auf effizienten Brandschutz zu setzen und so der Entstehung von Schadenfeuer vorzubeugen sowie dessen Ausbreitung zu verhindern. Wir helfen Ihnen als kompetenter Partner bei der Absicherung Ihres Gebäudes und beraten Sie bei der Türenwahl, denn je nach Brandgefahr und Brandlast decken unsere feuerhemmenden Türen unterschiedliche Anforderungen ab.

Geprüfter Schutz vor Rauch

Rauch ist für das Leben mindestens so gefährlich wie Feuer. Im Unglücksfall können schon wenige Atemzüge der heißen und giftigen Rauchgase zur Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen. Nicht nur das Feuer, auch der Rauch birgt somit höchste Gefahr und muss im Idealfall mit Rauchschutztüren von vornherein vermindert bzw. unterbunden werden.

Rauchschutztüren

Unsere Rauchschutztüren sind nach EN 1634-3 geprüft, sie verfügen über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse nach DIN 18095-1 (nur RS-1/2-62) und erfüllen die Anforderungen der zukünftigen europäischen Normvorgaben: S200 nach EN 13501-2. Bricht in einem Raum Feuer aus, werden die nach DIN 18095 geprüften Rauchschutztüren automatisch von Türschließern geschlossen. Dreiseitige Spezialdichtungen und eine der Nutzung angepasste Bodendichtung verhindern sicher den Durchtritt von Rauch. Modernste Türtechnik sorgt für eine komfortable Automatisierung und zuverlässige Sicherheit. Teckentrup Türen werden in privaten, öffentlichen und industriellen Bereichen eingesetzt. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso unseren Schutz wie Kliniken, Kinos, Betriebe, Büros, Großgaragen und Schulen.

Mithilfe passender Nachrüstsysteme ist es heutzutage auch problemlos möglich, an bereits vorhandene Feuerschutzabschlüsse eine Rauchschutzfunktion nachzurüsten. Bevor dies geschieht, sollte allerdings mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gesprochen werden, um alle Schritte planen zu können.

Rauchschutztüren für mehr Sicherheit

Eine Rauchschutztür hat die Aufgabe, bei einem Brandfall den Durchtritt von Rauch so lange wie möglich zu verhindern. Sie werden u. a. für die Unterteilung von Fluren mit einer Länge von mindestens 30 Metern, sowie als Treppenhaus- und Flurabschluss verwendet. Dadurch sollen rauchfreie Zonen und Flucht- beziehungsweise Rettungswege entstehen, damit das jeweilige Gebäude sicher verlassen und evakuiert werden kann.

Rauchschutztüren müssen wie auch Feuerschutztüren von allein schließen und mit einem Fallenschloss und einer umlaufenden Dichtung versehen sein. Eine Offenhaltung ist nur mit einer speziellen und zugelassenen Feststellanlage möglich. Die Türen müssen mit speziellen Schlössern ausgestattet sein, die über eine gefederte Falle verfügen.

Bei Feuerschutztüren ist die Schutzwirkung (Feuerwiderstandszeit) zeitlich begrenzt, bei Rauchschutztüren kann dies nicht sicher gesagt werden. Denn das tolerierte Rauchvolumen ist unter anderem von den Ventilationsbedingungen (der Luftwechselrate) und der Größe und vor allem der Höhe des jeweiligen Raumes abhängig. Grob wird davon ausgegangen, dass ein ungefähr 30 Meter langer Flur bei den aktuellen Grenzwerten und bei einem sogenannten Entstehungsbrand circa zehn Minuten ohne das Tragen einer Atemschutz-Ausrüstung sicher passiert werden kann.

Rauchschutztüren sind mit dreiseitig umlaufenden Dichtungen ausgestattet. Sie können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wie zum Beispiel aus Stahl, Glas oder Holz. Im Bodenbereich sind sie mit einer absenkbaren Bodendichtung versehen. Zweiflügelige Türen müssen laut DIN 18095 an jedem Flügel einen Türschließer und einen sogenannten Schließfolgeregler haben.

Wo werden Rauchschutztüren vom Gesetzgeber gefordert?

Rauchschutztüren werden vom Gesetzgeber in unterschiedlichen Gebäuden, Unternehmen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen gefordert. Laut DIN 18095 müssen sie einen freien und vor allem sicheren Fluchtweg gewährleisten. Denn in den letzten Jahren zeigte sich immer häufiger, dass bei einem Brand nicht die Wärmeentwicklung, sondern vielmehr die Rauchentwicklung die größte Gefahr darstellt. Die hierfür verbauten Türen werden normgerecht gefertigt. Beim Fachhändler kann zudem das passende Zubehör erworben werden, wie zum Beispiel Profilzylinder, Dübelpakete oder bauaufsichtlich zugelassene Schrauben oder Beschläge. Grundsätzlich müssen Türen für den Rauchschutz von Werk aus als solche gekennzeichnet sein. Vor dem Kauf sollte zudem auf die DIN 18095 geachtet werden, da diese bauaufsichtlich eingeführt wurde und in ganz Deutschland gilt.

Eine Rauchschutztür kann dafür sorgen, gefährlichen Rauch bei einem Brand möglichst lange zurückzuhalten. Dadurch können die Menschen das Gebäude problemlos verlassen, ohne dabei eine Schutzausrüstung tragen zu müssen. Mithilfe spezieller Nachrüstsysteme können bereits bestehende Feuerschutzabschlüsse problemlos zu einer Rauchschutztür umgerüstet werden. Allerdings sollte im Vorfeld mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über alle geplanten Schritte gesprochen werden. Die Türen werden normgerecht gefertigt und müssen bestimmten Anforderungen entsprechen.

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